Services

Handwerker/ Reparaturen/ Notdienste

Handwerker

Unsere Genossenschaft verfügt über einen Regiebetrieb aus eigenen Mitarbeitern. Diese führen Kleinreparaturen durch und modernisieren zusammen mit externen Handwerkern veraltete und leerstehende Wohnungen. Unser Regiebetrieb besteht aus einem Elektriker, einem Installateur und zwei Malern.

Reparaturen

Schäden, technische Störungen oder Mängel an unserem Eigentum melden Sie bitte unserer Geschäftsstelle. Wir geben die Meldung an unseren Regiebetrieb bzw. an einen externen Handwerker weiter.

Notdienste

Bei Notfällen außerhalb der Bürozeit dürfen Sie die mit uns korrespondierenden Handwerker auch direkt kontaktieren. Diese werden aber nur bei einem tatsächlichem Notfall und nicht für den berühmten “tropfenden Wasserhahn” aktiv:

Gas- und Wasserinstallateur
Firma Michael Späder
Tel: 0202/ 401422
bzw. 0175/ 2057134 (bitte auf die Mobilbox sprechen – Herr Späder ruft zurück)

Firma Dominik Maurer
Tel: 0202/743080 (bitte auf das Band sprechen – der Notdienstmonteur ruft zurück)

Rohrreiniger
Rohrfrei Zimmerbeutel
Tel: 0202/440033

Schreiner (auch bei defekten Fenster- und Türverriegelungen):
Tischlerei Otterbein
Tel: 0202/401088
oder 0163/ 7201760 (Herr Breitkreuz)
oder 0173/2551088 (Herr Otterbein)

Schlüsseldienst
Schlüsseldienst Becker (Wuppertal)
Tel: 0202/301718

Schlüsseldienst Held (Remscheid)
Tel: 02191/662600

Diese Firmen haben auch die Möglichkeit, unsere Mitarbeiter der Geschäftsstelle telefonisch zu erreichen.

Nur, wenn die Notfallkontakte nachweisbar nicht erreicht werden konnten, oder ein anders gelagerter Notfall vorliegt, dürfen Sie einen Handwerker kontaktieren, der nicht auf dieser Liste steht. Bitte achten Sie darauf, dass es sich um eine ortsansässige Firma mit handelsüblichen Preisen und der entsprechenden Qualifikation bzw. Zulassung sowie einer Steuernummer handelt. Eine überteuerte Rechnung durch eine lange Anfahrt oder eine maßlose Notdienstgebühr wird von uns nicht bzw. nur teilweise erstattet. Ebenso werden wir die Rechnung nur dann übernehmen, wenn es sich tatsächlich um einen Notfall handelte, bei dem ein Warten bis zum nächsten Werktag unzumutbar gewesen wäre. Bei selbstverschuldeten Notfällen (ausgesperrt durch zugefallene Tür/Rohrverstopfung durch einen ins WC gefallenen Gegenstand etc.) werden wir die Kosten ebenfalls nicht übernehmen.